Der Zweck der Gesellschaft ist das Führen von Gastronomiebetrieben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, solche errichten oder übernehmen, Wertschriften und Grundeigentum erwerben, belasten und veräussern, sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Hauptzweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen.