Das Einzelunternehmen bezweckt die Unternehmens- und Finanzberatung, Vermittlungsgeschäfte aller Art, Verwaltungstätigkeiten, Bauvermittlung sowie Ausschalungen und damit verbundene Dienstleistungen im Baugewerbe; kann Zweigniederlassungen errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Zweck zusammenhängen.