Betrieb einer Autogarage und Handel mit Fahrzeugen aller Art sowie eines Maler-/Gipsergeschäfts und kann mit Waren aller Art handeln. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.