Betrieb einer Bauunternehmung, Ausführung aller Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie aller in der Braubranche einschlägigen Arbeiten; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.