Elektrorohrbau mit Ausführung von Spitz- und Verrohrarbeiten, Betrieb eines Elektroinstallationsgeschäfts, Handel mit technischen Produkten sowie Führen eines Elektroplanungsunternehmens; kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundstücke erwerben, halten, belasten und veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.