Die Einzelunternehmung bezweckt den Handel und den Verkauf von elektronischen, elektrischen und mechanischen Komponenten sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Vermittlung und Handel von Waren aller Art. Generalunternehmung. Die Einzelunternehmung kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, gleichartige Unternehmungen erwerben oder errichten, Grundstücke erwerben und veräussern. Die Einzelunternehmung kann darüber hinaus alle Handlungen vornehmen und alle Geschäfte tätigen, die den Unternehmenszweck mittelbar oder unmittelbar fördern.