Betrieb von Gastronomieunternehmen, Verkauf und Produktion von Lebensmitteln, das Erbringen damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern und überhaupt alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.