Die Gesellschaft bezweckt den Handel und den Verleih von Trachten, Kostümen und Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten und veräussern, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie sich an anderen Unternehmungen beteiligen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]