Die Gesellschaft bezweckt die Organisation und Durchführung von kulturellen Anlässen mit Gastwirtschaft und Verkauf von lokalen Produkten. Sie kann alle Rechtshandlungen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern oder die direkt oder indirekt mit diesem in Zusammenhang stehen. Sie kann sich an anderen Unternehmungen, welche in einem verwandten Geschäftsfeld tätig sind, beteiligen oder solche Unternehmungen erwerben. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen sowie Grundeigentum erwerben und veräussern.