Gegenstand der Zweigniederlassung sind alle Handlungen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Beteiligung in jeglicher Form an jeglichen Gesellschaften, mit der Verwaltung, dem Management, den Kontrolle und der Entwicklung dieser Beteiligungen stehen. Sie kann ihre Gelder verwenden für die Gründung, Verwaltung, Entwicklung und Verwertung ihres Portfolios aus jeglichen Sicherheiten und Patenten jeder Herkunft, zur Beteiligung an Gründung, Entwicklung und Kontrolle jeglicher Unternehmen, zum Erwerb durch Einbringung, Zeichnung, Übernahme oder Kaufoption oder anderweitig von jeglichen Sicherheiten und Patenten, deren Veräusserung durch Verkauf, Abtretung, Tausch oder anderem sowie zur Gewährung von Unterstützung, Darlehen, Vorschüssen oder Garantien an die Unternehmen, an denen sie beteiligt ist oder an Gesellschaften der Gruppe, jede Art von Unterstützung, Darlehen, Vorschuss oder Sicherheit gewähren. Die Zweigniederlassung kann: (i) Durch Zeichnung, Kauf, Tausch oder auf jede andere Art alle Wertpapiere, Aktien und andere Beteiligungen, Obligationen, Forderungen, Depotscheine und alle weiteren Schuldtitel erwerben, und im allgemeinen, alle Wertpapiere und Finanzierungsinstrumente (Derivate mit eingeschlossen), die Eigentums- und Forderungsrechte verbriefen oder handelbare Wertpapiere ausgegeben von allen beliebigen öffentlichen oder privaten Emittenten; (ii) alle mit diesen Investitionen oder verbundenen Rechte ausüben; (iii) jede Art von Kreditderivaten eingehen, wie zum Beispiel aber nicht ausschliesslich Swap-Geschäfte, (iv) jede Art von direkter und/oder indirekter finanzieller Unterstützung der Unternehmen und/oder Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist oder die Teil der Gesellschaftsgruppe sind, gewähren, insbesondere Darlehen, Kredite, Sicherungsrechte auf deren Sicherheiten oder Garantien jeder Art und für jede Frist und sie in jeder Art beraten und unterstützen, inklusive Treasuryleistungen für die Gruppe; (v) Einzahlungen in Banken oder anderen Verwahrern machen und es auf andere Art investieren; und (vi) um die nötigen Mittel zu beschaffen, die es benötigt, um ihre Aktivitäten im Rahmen des Gesellschaftszwecks auszuführen, Kredite jeder Art, Sicherheiten anderer Gesellschaften oder Institute, an denen sie beteiligt ist oder die Teil der Gruppe sind, aufzunehmen, die Emission jeder Art von Schuldverschreibungen.