Betrieb eines Transportunternehmens, insbesondere Durchführung von Thermo-Transporten; kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern oder verwalten, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Finanzierungen vornehmen, Garantien und Bürgschaften für eigene oder fremde Rechnung eingehen.