Betrieb eines Malergeschäftes und die Ausführung aller mit der Baubranche in Zusammenhang stehenden Arbeiten; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen; ist berechtigt, Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu renovieren, zu veräussern und zu verwalten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.