Betrieb einer Bauunternehmung in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, sowie weiterer Tätigkeiten, die in den weit gefassten Begriff der Baubranche fallen; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, Darlehen gewähren sowie Grundstücke erwerben, belasten und veräussern.