Die Gesellschaft bezweckt im Inland den Kauf, den Verkauf, die Überbauung, die Vermietung, die Vermittlung und die Verwaltung von nicht der Bewilligungspflicht unterstehenden Liegenschaften gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. a. BewG, den Kauf, den Verkauf, die Überbauung, die Vermietung, die Vermittlung und die Verwaltung von Liegenschaften im Ausland sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte tätigen und Verträge eingehen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen, insbesondere an operativen Gesellschaften im Bereich der Hochseeschifffahrt und an Gesellschaften, die Treuhanddienstleistungen erbringen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.