Zweck der Gesellschaft ist die Führung von Gastwirtschaftsbetrieben. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, sowie alles unternehmen, was den Zweck der Gesellschaft fördert.