Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, Besitz, Verwaltung, Verkauf, Handel und Finanzierung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere an Anwaltskörperschaften unter Einhaltung der Bestimmungen des BGFA und der jeweiligen kantonalen Beurkundungsvorschriften. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten oder verwerten.