Führung von Gastronomiebetrieben sowie Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Partyservice und Catering. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles vorkehren, was ihrem Zwecke dient, ferner im In- und Ausland Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.