Betrieb von Tierkliniken für Kleintiere; kann überdies Forschung und Entwicklung im Bereich der Veterinärmedizin betreiben, kann entsprechende Dienstleistungen auch für Dritte erbringen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Patente und andere Immaterialgüterrechte sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.