Betrieb eines Tattoostudios, Schaffung von künstlerischen Werken am menschlichen Körper in jeder möglichen Form, insbesondere in Form von Tätowierungen und Piercings, Handel mit und Verkauf von Kleidern, Schmuck und anderen mit den vorstehenden Bereichen zusammenhängenden Waren. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.